Ferienwohnung in Spanien vermieten – Steuerguide für Deutsche 2025
## Steuerliche Pflichten für deutsche Eigentümer in Spanien
Als deutscher Staatsbürger mit einer Ferienwohnung in Spanien haben Sie steuerliche Pflichten in beiden Ländern. Dieser Guide erklärt, was Sie beachten müssen.
## Spanische Steuern auf Mieteinnahmen (IRNR)
Nicht-Residenten zahlen die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) auf Mieteinnahmen. Als EU-Bürger gilt ein Steuersatz von 19% auf die Nettomieteinnahmen. Sie können Kosten wie Reinigung, Management, Reparaturen, Versicherung, anteilige Nebenkosten und Abschreibung (3%/Jahr) abziehen.
## Das Modelo 210 – Ihre Steuererklärung
Die Steuererklärung erfolgt quartalsweise über das Modelo 210. Fristen sind der 20. April, Juli, Oktober und Januar. Auch bei Leerstand muss eine "imputación de rentas" erklärt werden – das ist eine fiktive Mieteinnahme von 1,1-2% des Katasterwerts.
## Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien
Das DBA verhindert, dass Sie dieselben Einnahmen in beiden Ländern versteuern. In Spanien gezahlte Steuern werden auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Die Einkünfte müssen aber in Deutschland angegeben werden (Anlage AUS).
## Modelo 720 – Auslandsvermögen melden
Wenn Ihre spanische Immobilie mehr als 50.000€ wert ist, müssen Sie dies in Deutschland dem Finanzamt melden. Das spanische Modelo 720 wurde nach EuGH-Urteil entschärft.
## Praktische Empfehlungen
Arbeiten Sie mit einem lokalen Gestor für die spanischen Steuern. Informieren Sie Ihren deutschen Steuerberater über die Auslandsimmobilie. Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen aller Einnahmen und Ausgaben. Bewahren Sie Belege mindestens 4 Jahre auf.
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